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Ablauf und Kosten

  • Erstgespräch (à 50 Minuten) - Kosten: 100 Euro

 

  • Psychologische Therapie/Klinisch-psychologische Behandlung - Einzeln (à 50 Minuten) - Kosten: 100 Euro

 

  • Psychologische Therapie/Klinisch-psychologische Behandlung – Paare oder Familien (à 90 Minuten) - Kosten: 170 Euro

  • Klinisch-psychologische Beratung (à 50 Minuten): 100 Euro

 

  • Klinisch-psychologische Diagnostik (Dauer und Kosten: je nach Fragestellung und Auftrag gibt es individuelle Pakete)

Sie bekommen im Anschluss an jeden Termin eine Rechnung gestellt, welche Sie anschließend überweisen. In persönlicher Absprache sind auch 5er bzw. 10er Blöcke möglich. 

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Weizenfeld

Erstgespräch

Das erste Gespräch in der psychologischen Therapie dient dazu, dass Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen und die Rahmenbedingungen geklärt werden. Darüber hinaus bietet es Ihnen die Gelegenheit, Ihre Bedenken zu teilen, Ziele festzulegen und einen möglichen weiteren Verlauf der psychologischen Therapie zu planen. Es ist ein unverbindliches Erstgespräch in einem vertraulichem Rahmen, in welchem Sie über Ihre Emotionen und Gedanken sprechen können. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie sich zu einer weiteren Zusammenarbeit mit mir entschließen. 

Häufigkeit und Dauer

Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben bezüglich der Häufigkeit der Termine. In der Regel finden jedoch wöchentliche 50 minütige Termine statt - diese können nach Ihren zeitlichen und persönlichen Bedürfnissen variieren. Im Laufe der psychologischen Therapie können auch Termine mit größeren Abständen sinnvoll sein. Das Ende der psychologischen Therapie bestimmen wir im gemeinsamen Prozess und es ist jederzeit möglich, eine Zusammenarbeit zu pausieren oder zu beenden. Ein Abschlussgespräch ist jedenfalls sinnvoll und empfehlenswert. 

 

Absageregelung

Vereinbarte Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Krankheit) bis 48 Stunden vorher abgesagt werden, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei späteren Terminabsagen das Honorar zu 100 % in Rechnung stellen muss (Ausnahme ist ein einmaliger akuter Notfall). Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

 

Kostenübernahme

Krankenkassen übernehmen einen Teil des Honorars der klinisch-psychologischen Diagnostik. Eine Übernahme der Kosten der Psychologischen Therapie/Klinisch-psychologischen Behandlung bzw. Psychologischen Beratung durch die Krankenkasse ist derzeit leider noch nicht möglich. 2023 wurde jedoch die Gleichstellung von Psychotherapie und psychologischer Therapie beschlossen, was zukünftig eine Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern ermöglichen wird. Sobald sich diesbezüglich Neuerungen ergeben, werden Sie die Informationen dazu nachgereicht. Derzeit richtet sich dan Angebot an Selbstzahler.

Wenn Sie über eine private Gesundheitsversicherung verfügen (bsp. Allianz,  Generali, Wiener Städtische), dann können je nach Versicherungspaket die Kostenrefundierungen beantragt werden. Für nähere Information kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsträger.

Verschwiegenheitspflicht

Ich bin gesetzlich zu einer strengen Verschwiegenheit verpflichtet ( § 37 Psychologengesetz). Sie können darauf vertrauen, dass Sie sich in einer sicheren Atmosphäre befinden und keine Informationen nach außen dringen. Näheres unter: https://www.boep.or.at/aktuelles/detail?news_item_id=5c3dcedb3c15c87b3700000d

Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflicht (§ 35 Psychologengesetz) sieht vor, dass Aufzeichnungen über die gesetzten gesundheitspsychologischen bzw. klinisch-psychologischen Maßnahmen geführt werden. Genauere Informationen finden Sie unter: https://www.boep.or.at/aktuelles/detail?news_item_id=5ccbf99a3c15c83d09000052

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