Elternberatung
Ich möchte Sie als Eltern in verschiedenen Aspekten der Erziehung und des Familienlebens unterstützen. Hier sind einige der Hauptgründe, warum Eltern meine Beratung in Anspruch nehmen:
1. Erziehungskompetenz verbessern: Durch eine Beratung können Sie effektive Erziehungsstrategien entwickeln und Ihre Fähigkeiten in der Kindererziehung stärken. Dies kann die Bewältigung von Verhaltensproblemen, die Förderung der kindlichen Entwicklung und die Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung umfassen.
2. Bewältigung von Herausforderungen: Als Eltern stehen Sie oft vor Herausforderungen wie Konflikten in der Familie, Trennung oder Scheidung, Schwierigkeiten in der Schule, Verlust oder Trauma. Ich helfe Ihnen dabei, Wege zu finden, um diese Herausforderungen zu bewältigen und Ihre Kinder altersentsprechend dabei zu unterstützen.
3. Kommunikation: Eltern wünschen sich häufig eine bessere Kommunikation mit Ihren Kindern - die Beratung diesbezüglich fördert eine offene und effektive Kommunikation zwischen Eltern und Kindern. Dies kann dazu beitragen, Missverständnisse zu minimieren und die Eltern-Kind-Beziehung zu stärken.
4. Selbstfürsorge und Stressbewältigung: Es ist mir besonders wichtig, die Bedeutung von Selbstfürsorge und emotionaler Gesundheit von Ihnen als Eltern hervorzuheben. Ich kann Sie dabei unterstützen, Stress abzubauen, Ihre eigenen Bedürfnisse zu berücksichtigen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ihrem Wohlbefinden und den Bedürfnissen Ihres Kindes zu finden.
5. Entwicklungsförderung: Eine Beratung kann Ihnen dabei helfen, das Wachstum und die Entwicklung Ihres Kindes zu unterstützen, indem Sie Informationen über Entwicklungsmeilensteine und bewährte Erziehungspraktiken bekommen.
Zusammengefasst dient die Elternberatung dazu, Ihnen die Werkzeuge, Unterstützung und Anleitung bereitzustellen, um Konflikte zu bewältigen und eine unterstützende und gesunde familiäre Umgebung zu schaffen. Dies trägt dazu bei, die Lebensqualität der gesamten Familie zu verbessern.
Elternberatung vor Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Diese Beratung ist eine gesetzliche Pflicht für alle Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung.
In einem einmaligen Termin (Einzel- oder Elternpaargespräch) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich scheiden lassen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglichen in dieser Situation unterstützen können.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.
https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/
Gesetzestext: § 95 Abs. 1a AußStrG